Anforderungen für gewerbliche Küchengeräte
Anforderungen für gewerbliche Küchengeräte
Neue Mindestanforderungen, die 2024 in Kraft treten, tragen zur Energieeffizienz bei. Wer auf moderne Geräte wechselt, senkt auch seine Betriebskosten.
Kochfelder, Fritteusen und Salamander sollen in Zukunft weniger Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat für diese drei stromintensiven Geräte Mindestanforderungen in Bezug auf die Energieeffizienz beschlossen.
Kochfelder, Fritteusen und offene Gratinier- oder Warmhalteöfen mit starker Oberhitze (Salamander), welche die ab 1. Januar 2024 geltenden Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Verkehr gebracht, also hergestellt oder importiert werden. Der Abverkauf aus Schweizer Lagerbeständen von Geräten, welche die neuen Anforderungen nicht einhalten, ist längstens bis zum 31. Dezember 2024 erlaubt.
Geltungsbereich und Ausnahmen
Betroffen sind neue, elektrische Kochfelder, Fritteusen und Salamander für den gewerblichen Einsatz. Auch Geräte, die für eine gewerbliche Küche selbst im Ausland gekauft und direkt importiert werden, müssen die Anforderungen einhalten. Bestehende Geräte und Occasionen hingegen müssen die Anforderungen nicht einhalten.
Die Anforderungen gelten nur für netzbetriebene Geräte. Nicht betroffen sind Fritteusen, die mit Gas betrieben werden, jedoch einen elektrischen Anschluss haben – beispielsweise für das Bedienpanel und zur Erzeugung des Zündfunkens.
Ein Faktenblatt zu den neuen Mindestanforderungen und weitere Informationen finden Sie auf der BFE-Website:
EcoGastro unterstützt den Umstieg
Als ein Förderprogramm des Bundes unterstützt EcoGastro die Wirtschaft dabei, auf effizientere Modelle zu wechseln. So werden diverse energieeffiziente Geräte gefördert.