EcoGastro zertifiziert und fördert gewerbliche Küchengeräte, die über technische Massnahmen verfügen, welche den Energieverbrauch gegenüber anderen auf dem Markt erhältlichen Geräte nachweislich reduzieren. Der Nachweis wird durch Messungen erbracht.
Gefördert wird der Ersatz von durch EcoGastro zertifizierten Küchengeräten, jedoch nicht die Neubeschaffung. Endkunden erhalten die Förderungen in Form eines Rabatts vom Geräteverkäufer gutgeschrieben. Es braucht kein Antrag gestellt zu werden. Aktuell werden folgende Gerätekategorien gefördert:
• Kombidämpfer
• Multifunktionsgeräte
• Spülmaschinen
• Griddle
• Warmhaltewagen/Bain-Marie
Die vollständige Liste der geförderten Geräte können Sie weiter unten herunterladen.
Die Förderungen werden direkt durch die akkreditierten Geräte-Hersteller und Verkäufer*innen an Endkunden weitergegeben – ein Förderantrag bei EcoGastro wird dadurch hinfällig.
Für eine Förderung müssen Hersteller oder Importeure von energieeffizienten, gewerblichen Küchengeräten ihre Geräte durch EcoGastro zertifizieren lassen.
Eine Zertifizierung erfolgt nach einer kostenpflichtigen Messung durch ein von uns anerkanntes Messlabor, aktuell ist dies die Fachhochschule Graubünden FHGR. Die Messungen werden nach den von ENAK definierten Messmethoden durchgeführt.
EcoGastro errechnet aus der Resultaten eines Gerätes einen Jahresverbrauch und vergleicht diesen mit einem Basisstromverbrauch, welcher auf bereits bestehenden Daten aus der ENAK-Datenbank beruht. Zertifiziert werden nur Geräte, die energieeffizienter sind als durchschnittliche Neugeräte, weil sie über spezifische Energiesparmassnahmen verfügen. Mögliche Eigenschaften eines solchen Gerätes sind (nicht abschliessend):
• Wärmerückgewinnung (WRG) aus Abwasser und / oder Abluft
• Zusätzliche Isolation / Wärmedämmung
• Automatische Temperaturabsenkung
• Intelligente Tellererkennung
• Steuerung
• Wärmeerzeugung Technologie
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie und senden Ihnen gerne die entsprechenden Dokumente zu.
Alle privaten und öffentlichen Schweizer Käufer*innen von gewerblichen Küchengeräten können von den Förderungen profitieren. Ausgenommen ist einzig die zentrale Bundesverwaltung der Kreise 1 und 2. Das sind die Bundesämter und Verwaltungseinheiten wie MeteoSchweiz und landwirtschaftliche Forschungsanstalten.
Zertifizierte Geräte werden mit dem EcoGastro-Label gekennzeichnet.
Durch die Kennzeichnung ist für Küchenplaner und Endkunden einfach ersichtlich, welche Geräte besonders sparsam sind.
Nachfolgende Dokumente können Sie hier herunterladen.
1. Förderbestimmungen lesen und unterzeichnet an info@ecogastro.org zurücksenden.
2. Bestätigung Geräteersatz vom Endkunden anfordern (optional).
3. Einsenden der Meldeliste bis zum 15. des Folgemonats nach Rechnungsstellung.
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Liste aller geförderten Geräte mit den Fördersätzen:
Alle Bestimmungen in Zusammenhang mit der Zertifizierung und Förderung von Küchengeräten:
Liste für die Meldung der Förderungen. Händler, die Förderung sprechen schicken uns die ausgefüllte Liste bis zum 15. des Folgemonats (Rechnungsdatum ist ausschlaggebend):
Das Formular zur Bestätigung, dass es sich um einen Geräteersatz und keine Neubeschaffung handelt, muss NICHT mehr eingesendet werden. Händler können dies aber zur eigenen Absicherung nach wie vor tun:
Sie finden sämtliche Dokumente auf folgender Ablage: