Für welche Geräte gibt es eine Förderung?
Für alle Geräte, die von EcoGastro zertifiziert wurden. Die Förderungen werden direkt durch akkreditierte Händler an die Endkunden vergeben.
Die Liste der Geräte ist auf ecogastro.org veröffentlicht.
Muss ein Antrag für die Förderung eingereicht werden?
Nein, die Förderungen werden von den Gerätehändlern in Abzug gebracht. Endkunden müssen nichts tun.
Fragen Sie Ihren Händler, ob ein Gerät von EcoGastro gefördert wird.
Alle Schweizer Geräteverkäufer, die Geräte an Endkunden verkaufen und die Förderbestimmungen akzeptieren und dies mit Unterschrift einmalig bestätigt haben. Die Förderbestimmungen können Sie hier herunterladen.
Das Label ist gerätespezifisch, nicht herstellerspezifisch. Das Label darf und soll ausschliesslich in Zusammenhang mit entsprechend zertifizierten Geräten eingesetzt und in Verbindung gebracht werden.
Ja, die Endkunden müssen zwingend informiert werden, dass sie eine Förderung von EcoGastro erhalten.
Die Verkäufer fordern monatlich die Förderbeiträge per Email ein unter Verwendung der entsprechende Excelliste "Meldeliste Endabnehmer", welche Sie hier herunterladen können.
Die Beiträge gelten immer bis Ende des Kalenderjahres. Die neuen Beträge für das Folgejahr werden bis zum 30. November publiziert und können hier eingesehen werden.
Die Auszahlung erfolgt in Regel innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Meldeliste.
Ja – wenn die genannten Öfen durch zertifizierte Kombidämpfer ersetzt werden, so fördert EcoGastro dies auch.
Ja, es muss aber beachtet werden, dass die Förderung maximal 39% der Kosten des Gerätes betragen darf.